BAFA- und KfW-Förderung von Lüftungsanlagen

13.07.22 | Feed, Hersteller & Lieferanten

Lüftungsanlagen von EXHAUSTO by Aldes sorgen für konstant frische Luft, verbessern das Raumklima und verhindern Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Werden sie im Rahmen eines professionellen Lüftungskonzepts installiert, steigern sie zudem die Energieeffizienz im Gebäude und senken die Heizkosten.

Gutes Raumklima zahlt sich doppelt aus

Je dichter die Gebäudehülle ist, desto wichtiger ist die automatische Lüftung. Bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen von Fenstern oder des Daches ist ein solches Konzept sogar vorgeschrieben. Wer in seiner Immobilie eine Lüftungsanlage einbaut – entweder direkt oder nachträglich im Rahmen einer Sanierung – kann auf Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückgreifen. Diese ist unterteilt in Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Alle drei zielen darauf ab, Investitionen auszulösen, die die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland erhöhen und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland reduzieren. Die aktuelle Version des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen im Rahmen des BEG steht auf der Website bafa.de und kfw.de zum Download bereit.

KWF_Haus-Förderung

Investitionszuschuss oder Kredit

Ist die Lüftungsanlage nicht in einem förderfähigen Gesamtpaket zu dem Erreichen eines bestimmten Energieeffizienzstandards – beispielsweise für ein KfW Effizienzhaus 55 –integriert, ist die Grundlage für einen Zuschuss die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene “Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” inklusive der Anlage mit Vorgaben zu den technischen Mindestanforderungen. Um die Investitionen für die Installation einer Lüftungsanlage zu reduzieren und von den Förderungen zu profitieren, gibt es zwei Möglichkeiten: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – kann ein Investitionszuschuss und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Kredit für anlagentechnische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergesellschaften ebenso wie Unternehmen, Körperschaften, Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

BAFA: 20 Prozent Fördersatz

Die BAFA fördert generell den Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu gehören energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung. Zuschüsse gibt es sowohl für deren erstmalige Installation als auch für den Austausch oder die Optimierung durch den Ersatz von Komponenten. Für die Antragstellung und Begleitung des Vorhabens ist allerdings die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich, der auf der Liste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt sein muss. Eine weitere Voraussetzung: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt nach Angaben der BAFA dann 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Außerdem zu beachten ist, dass diese insgesamt 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht überschreiten dürfen. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent ist bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme möglich, der Teil eines in der “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” vorgesehenen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Lüftungsanlage erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Förderfähig sind auch Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises. Das trifft zu, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können.

“BEG Wohngebäude Kredit” der KfW

Bei der KfW gibt es als Alternative einen “BEG Wohngebäude Kredit” für Einzelmaßnahmen wie Lüftungsanlagen inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung (Förderprodukt 262). Der Kreditbetrag für investive Maßnahmen ist auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Anträge. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Auch hier ist bei der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ein offiziell gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden, der die Angemessenheit der Maßnahme prüft. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls ein Kredit gewährt. Mit Nachweis der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss, der auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt wird.

Fazit: Gesundes Wohnklima und der Schutz sowie die Aufwertung der Immobilie gehen bei einer professionellen Lüftungsanlage Hand in Hand. Wer die aktuellen Fördermöglichkeiten einer solchen Maßnahme ausschöpft, wird vom Staat zusätzlich belohnt. EXHAUSTO by Aldes hat eine Reihe von förderfähigen KWL-Anlagen im Programm, mit denen sich gutes Raumklima doppelt auszahlt.

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