Pressemitteilung

21.06.21 | Feed, Verbände

Weitere Öffnungsschritte durch mechanische Lüftung auch in Hessen möglich

Der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Hessen e.V. (ITGA Hessen) begrüßt die vom Berliner Senat beschlossenen Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung des Landes Berlin, die seit dem 4. Juni 2021 gelten.

Damit sind nur wieder Veranstaltungen im Freien von bis zu 500 Personen und in geschlossenen Räumen von 100 Personen möglich, sondern es sind ausnahmsweise auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit einer Personenanzahl von mehr als 100 Personen erlaubt, wenn eine maschinelle Lüftung des Raumes gewährleistet ist und ein entsprechendes Hygienerahmenkonzept vorliegt.

Durch eine solche maschinelle bzw. mechanische Lüftung wird die Virenlast im Raum verringert und das Infektionsrisiko sinkt deutlich. Die belastete Raumluft wird abgeführt und gleichzeitig gefilterte und aufbereitete Außenluft zugeführt.

Der Berliner Senat folgt den Empfehlungen der Technischen Gebäudeausrüstung bei zu erwartenden Öffnungsschritten insbesondere raumlufttechnische Vorkehrungen zu berücksichtigen, mit denen das Infektionsrisiko gering gehalten werden kann.

Der stv. Geschäftsführer, R. v. Ascheraden, fordert die Landesregierung Hessen auf, dem Beispiel Berlins zu folgen. Insbesondere für die seit Monaten geschlossenen Kultureinrichtungen bietet die maschinelle Lüftung die Möglichkeit, Veranstaltungen auch für eine größere Anzahl an Besuchern wieder stattfinden zu lassen.

Dieser Beitrag erschien zuerst hier.