AirPal Luftreiniger – schnell sein und Förderung beantragen!

21.06.21 | Feed, Hersteller & Lieferanten

Die Bundesregierung hat mit der Überbrückungshilfe III ihr Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft bei Pandemie-bedingten Umsatzeinbußen erneut erweitert. In diesem Zuge wird für kleine und mittelständische Unternehmen auch die Anschaffung von Luftreinigern mit HEPA-Filtersystem oder UVC-Technologie finanziell unterstützt. Der Anteil der förderfähigen Fixkosten wird dabei an den Umsatzeinbußen bemessen, welches das antragstellende Unternehmen in den vergangenen Monaten erlitten hat.

Damit ergibt sich für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen die einmalige Gelegenheit, geschlossene Räume mit hocheffektiven Luftreinigern auszustatten und mit geringstem Kosteneinsatz einen wichtigen Baustein für ein ganzheitliches Hygienekonzept zu sichern.

Wer erhält die Förderung?
Förderberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Als Referenz gilt hier der entsprechende Vergleichszeitraum des Jahres 2019. Die Förderung gilt bis einschließlich Juni 2021, die Antragstellung muss bis zum 31. August 2021 erfolgen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Fixkostenerstattung ist abhängig vom Umsatzeinbruch (siehe oben):

  • bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei 50 % – 70 % Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 % Umsatzeinbruch

Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Fixkosten gehören etwa Mieten und Pachten, Ausgaben für Zinsaufwendungen, Personalkosten, Aufwendungen für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc. Ebenfalls anrechenbar sind Ausgaben, die für Hygienemaßnahmen getroffen werden, worunter auch die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten gehört.

Wie wird die Förderung beantragt?
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III muss zwingend über einen „prüfenden Dritten“ erfolgen, daher sind wahlweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder auch ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Weitere Informationen
Alle Informationen und einen großen FAQ-Bereich zum Thema finden Sie auf der Infoplattform des Wirtschaftsministeriums: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Mehr Informationen zu Helios AirPal Luftreinigern und dem L-konformen Hygienekonzept finden Sie auf https://www.heliosairpal.de/.

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