VDI 6022: Frist zur Auffrischung verlängert!

21.09.21 | Branchen-News

Letztes Jahr wurde die Richtlinie des VDI überarbeitet und festgelegt, dass eine Auffrischung der Kenntnisse innerhalb 18 Monaten Pflicht ist, wenn die Qualifikation vor 2018 erlangt wurde.

Die 12-monatige Übergangsfrist für diese Auffrischungsschulungen endete ursprünglich im Juli 2021. Aufgrund der Pandemie wurde diese Frist jedoch vom VDI kurzfristig verlängert.

Großartig!

Denn genau dafür haben wir in Kooperation mit der Deutschen Normen Akademie eine spezielle Schulungsreihe, die sich gezielt an “Absolventen” eines VDI 6022-Seminars richtet. Sowohl die Auffrischung der Kategorie A als auch der Kategorie B stehen als Online-Schulung bereit.

Und bei einer Buchung über Felderer erhalten Sie zusätzlich 10% Rabatt auf den Seminarpreis.

Saubere Sache oder?

Fragen & Antworten zur Auffrischungsschulung

 

SEIT WANN SIND VDI 6022 AUFFRISCHUNGSSCHULUNGEN PFLICHT?

Im Juli 2020 änderten sich mit dem Erscheinen der VDI 6022-MT Blatt 2 die Anforderungen und Rahmenbedingungen für Schulungen von Fachpersonal nach VDI 6022 Blatt 1 und Blatt 6.

Neben der Etablierung einer neuen Schulung WKT (Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an dezentralen Befeuchtungen) sind nun als eine der grundlegendsten Änderungen Auffrischungsschulungen zum Erhalt der Gültigkeit von VDI 6022-Schulungszertifikaten notwendig.

WELCHE AUSWIRKUNG HAT DIES AUF INHABER EINES VDI 6022 ZERTIFIKATS?

In der Richtlinie heißt es: „Alle Urkunden der bisherigen Schulungsteilnehmer bleiben unter der Voraussetzung gültig, dass innerhalb von 18 Monaten nach Herausgabe einer Folgeausgabe von Blatt 1 bzw. Blatt 6

  • eine Auffrischungsschulung absolviert wird oder
  • eine Schulung basierend auf der Folgeausgabe erfolgt.”

Dies bedeutet, dass alle Inhaber von VDI 6022 Zertifikaten der Kategorie A und B nach einem Richtlinienupdate Auffrischungsschulungen besuchen müssen.

AB WANN WIRD MEIN VDI 6022 ZERTIFIKAT UNGÜLTIG?

Alle Inhaber eines Zertifikates der VDI 6022 Kategorie A bzw. Kategorie B, die diese Qualifizierung VOR der Neuausgabe der Richtlinie im Januar 2018 erlangt haben, müssen zum Erhalt der Gültigkeit des Zertifikates eine Auffrischungsschulung absolvieren.

Seit Erscheinen der Richtlinie VDI 6022-MT Blatt 2 im Juli 2020 galt eine 12-monatige Übergangsfrist. Diese endete im Juli 2021.

CH HABE DAS ENDE DER ÜBERGANGSFRIST VERPASST, WAS MACHE ICH JETZT?

Seit Ende der Übergangsfrist erreichen uns und andere Kollegen zahlreiche Anrufe, ob es noch möglich ist, eine Auffrischungsschulung zum Erhalt der Gültigkeit von Zertifikaten zu absolvieren.

Hier haben wir gute Neuigkeiten für Sie!

Entsprechend einer Auskunft des VDI im August 2021 dürfen aufgrund der besonderen pandemischen Lage mit verringerten Schulungsangebot noch Auffrischungsschulungen durchgeführt werden, um die Gültigkeit Ihrer vor Januar 2018 erhaltenen Qualifizierung wieder herzustellen. Diese Auffrischungsschulungen sollten jedoch „zeitnah“ durchgeführt werden.

DIE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN HABEN SICH SEIT MEINER QUALIFIZIERUNG GEÄNDERT. BIN ICH ÜBERHAUPT ZUR AUFFRISCHUNGSSCHULUNG ZUGELASSEN?

Für all diejenigen, die Ihre Qualifizierung der VDI 6022 unter abweichenden Zugangsvoraussetzungen erlangt haben, gibt es ebenfalls gute Nachrichten. Seit der Erstauflage der VDI 6022 im Jahr 1999 bis zu der letzten Neuauflage im Jahr 2018 haben sich die Zulassungsvoraussetzungen, vor allem für die Kategorie A, sehr verschärft. Nach Angaben des VDI gelten aber für die Auffrischungsschulungen diejenigen Zulassungsvoraussetzungen, die damals bei der Erlangung Ihrer Erstqualifizierung gültig waren. Das heißt also, dass jeder mit einer Erstqualifizierung der VDI 6022 Kategorie A oder B eine jeweilige Auffrischungsschulung absolvieren kann.

 

Luft ist unser Leben.