Update: Neue Empfehlungen für LüKK-Anlagen unter Covid-19

06.12.20 | Branchen-News, Produkte

Seit Beginn der CORONA-Pandemie haben sich die Verbände BTGA, FGK und der RLT-Herstellerverband mit der Frage beschäftigt, ob durch den Betrieb von RLT-Anlagen aktive Viren in Gebäude eingetragen und innerhalb der Gebäude verbreitet werden können. Daraus resultierten bislang 2 gemeinsame Erklärungen mit Empfehlungen zum Betrieb von RLT-Anlagen unter den aktuellen Bedingungen. Die letzte Version wurde am 24.04.2020 veröffentlicht. Jetzt erschien mit Datum vom 03.08.2020 die überarbeitete und ergänzte Version 3.

In dieser Version bekräftigen die Verbände erneut die Aussage, dass fachgerecht geplante und ausgeführte RLT-Anlagen das Eindringen von Viren über die Lüftung verhindern. Diese Krankheitserreger sind an Aerosoltröpfchen und Schwebeteilchen gebunden, die durch Filter der Klasse ePM1 > 60 % vielfach zurückgehalten werden. Bei doppelter Filterung beträgt der Ausscheidungsgrad sogar 99 %. Eine signifikante Senkung der Keimbelastung kann auch durch den Einsatz einer UVC-Bestrahlung der Zuluft erreicht werden. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen. Die Änderungen sind rot markiert

Grundsätzliche Punkte im Zusammenhang mit der Virenübertragung

Durch die Zuführung gefilterter und gegebenenfalls per UV-Strahlung entkeimter Zuluft und der Absaugung belasteter Abluft wird die eventuell vorhandene Konzentration von Keimen im Raum signifikant gesenkt. Die Empfehlung lautet daher weiter, RLT-Anlagen nicht abzuschalten. Sofern zutreffend, sollte der Umluftanteil zugunsten des Frischluftanteils verringert werden. Dabei sollte auch die Umluft entsprechend gefiltert und auf einen generellen Umluftbetrieb ohne Filterung verzichtet werden.

  • RLT-Anlagen nicht abschalten, Außenluftanteil ggf. erhöhen
  • Umluftanteil, sofern vorhanden, zugunsten des Außenluftanteils reduzieren; Umluft angemessen filtern
  • Betriebszeiten der Anlage ggf. über die reguläre Nutzungszeit hinaus verlängern
  • Sekundärluftgeräte nur bestimmungsgemäß in der jeweiligen Raumeinheit betreiben und auf ausreichende Frischluftzufuhr achten (zum Beispiel durch Fensterlüftung)
  • Überströmungen aus anderen Nutzungseinheiten (z. B. über Türen und Fenster innerhalb des Gebäudes) so weit wie möglich verringern
  • Anlagen mit Befeuchtung auf einen Bereich zwischen 40 und 60 % r. F. einstellen
  • unverzichtbare Umluft (z. B. Winterbetrieb) filtern und ggf. per UV-Strahlung entkeimen

Übertragung von Corona-Viren innerhalb von RLT-Anlagen

Zuluft und Abluft sind weitgehend getrennte Systeme. Dadurch ist die Übertragung von Keimen aus belasteter Abluft in die Zuluft nahezu ausgeschlossen. Das Abluftsystem weist gegenüber den Räumen und dem Zuluftsystem einen Unterdruck auf, so dass keine belastete Abluft entweichen kann.

Filterung/Filterwartung

Schon mit der Filterklasse ePM1 ≥ 60 % (früher F7) wird die Staub- und Aerosolbelastung in der Zuluft um eine Zehnerpotenz verringert. Parallel zu den Partikeln und Tröpfchen werden auch eventuell an sie gebundene Viren, Bakterien und Sporen im Filter zurückgehalten. Mit einer zweifachen Filterung (zweimal ePM1 ≥ 60 % / früher F7) werden daher 99 % der luftgetragenen Bakterien und Viren aus der durchströmenden Luft entfernt. Daraus folgt aber, dass bei Filterwartung und Austausch der beladenen Filter zum eigenen Schutz mit Vorsicht und Sorgfalt vorgegangen werden muss. Das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), bestehend aus Schutzkittel, Handschuhen, Mund- und Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille ist somit Pflicht.

UVC-Bestrahlung der Zuluft

UV-Strahlung wird bisher sehr erfolgreich zur Wasserentkeimung in Luftwäschern verwendet. Für die Zuluft wird das kaum eingesetzt, obwohl die technische Lösung bereits seit 2000 zur Verfügung steht. Abhängig von der Dosis werden verschiedenste Keime bei Kontakt mit der Strahlung sofort inaktiviert. In der Regel ist eine Dosis von 10 bis 100 Ws/qm ausreichend. Der tödliche Wert für das Corona-Virus liegt bei 40 Ws/qm. Filterung in Kombination mit UV-Behandlung der Zuluft kann daher wirksam das Eindringen von Keimen über die Lüftung verhindern.

Raumluftfeuchte

Die Raumluftfeuchte spielt bei der Übertragung von Viren ebenfalls eine Rolle. Untersuchungen zeigen, dass die Übertragungsrate im Bereich von 40 bis 60 & r. F. sinkt. Läßt sich dieser Bereich über die RLT-Anlage nicht einstellen, sollte wie folgt vorgegangen werden:

  • bei Anlagen ohne Befeuchtung sollten die Luftwechselraten in Abhängigkeit der Personenbelegung eingestellt werden
  • bei Anlagen ohne Befeuchtung ist zudem für den Winterbetrieb zu prüfen, welche Außenluftraten sinnvoll sind (Luftfeuchte sinkt bei kalter Zuluft)
  • bei Anlagen mit Entfeuchtungsfunktion sollte der oben genannte Bereich der relativen Luftfeuchte gesichert werden
  • bei Anlagen ohne Entfeuchtung kann im jetzigen Sommerbetrieb die relative Luftfeuchte mit Hilfe der Außenluftrate reguliert werden

Dezentrale Klimageräte

Dezentrale Klimageräte können weiter betrieben werden, da sie nur jeweils einen Raum klimatisieren und somit keine Übertragung von Keimen in andere Räume erfolgen kann.

Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der Verbände BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband zum Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie vom 24.04.2020, Version 3

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