Betrieb raumlufttechnischer Anlagen unter der aktuellen Covid-19-Pandemie

25.04.20 | Branchen-News, Produkte

Mit der Corona-Pandemie kam recht schnell die Frage auf, ob durch RLT-Anlagen aktive Viren in Gebäude eingetragen werden können. Das würde die Infektionsgefahr für die im Gebäude befindlichen Personen extrem erhöhen. Allerdings wurde in mehreren Publikationen, zum Beispiel in der Fachzeitung cci, nachgewiesen, dass das nicht möglich ist. Viren sind an Staubpartikel oder Flüssigkeitströpfchen gebunden und werden bereits mit Filtern der Klasse ePM1 ≥ 60 % (früher F7) in großer Menge ausgeschieden. Trotzdem können Viren durch infizierte Personen in das Gebäude gelangen und sich dort ausbreiten. Damit erhebt sich die Frage, ob diese Viren durch laufende RLT-Anlagen weiter im Gebäude verteilt werden und was das für den Betrieb der Anlagen bedeutet.

Die Verbände BTGA, FGK und der RLT-Herstellerverband haben internationale Empfehlungen, unter anderem vom Robert-Koch-Institut und der WHO, zusammengefasst und mit Datum vom 24.04.2020 eine gemeinsame Erklärung zum Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Bedingungen der aktuellen CORONA-Pandemie herausgebracht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte.

Grundsätzliche Fragen zur Übertragung der Corona-Viren

Durch die Zufuhr gefilterter Außenluft und die Absaugung belasteter Abluft kommt es zu einer Verdünnung verunreinigter und eventuell mit Viren belasteter Luft im Raum. Die Empfehlung lautet daher, RLT-Anlagen nicht abzuschalten, sondern mit möglichst hohem Außenluftanteil weiterzubetreiben. Im Einzelnen lauten die Empfehlungen wie folgt:

  • RLT-Anlagen nicht abschalten, Außenluftanteil ggf. erhöhen
  • Umluftanteil, sofern vorhanden, zugunsten des Außenluftanteils reduzieren
  • Betriebszeiten der Anlage ggf. über die reguläre Nutzungszeit hinaus verlängern
  • Sekundärluftgeräte nur bestimmungsgemäß in der jeweiligen Raumeinheit betreiben und auf ausreichende Frischluftzufuhr achten
  • Überströmungen aus anderen Nutzungseinheiten (z. B. über Türen und Fenster innerhalb des Gebäudes) so weit wie möglich verringern

Filterung/Filterwartung

Bereits mit der Filterklasse ePM1 ≥ 60 % (früher F7) wird die Staub- und Aerosolbelastung in der Zuluft ganz entscheidend verringert. Mit den Partikeln und Tröpfchen werden auch eventuell an sie gebundene Viren, Bakterien und Sporen im Filter zurückgehalten. Das bedeutet aber auch, dass bei Filterwartung bzw. Austausch der beladenen Filter mit entsprechender Vorsicht vorgegangen werden muss. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist daher Pflicht. Sie sollte aus Schutzkittel, Handschuhen, Mund- und Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille bestehen.

Raumluftfeuchte

Bei der Übertragung von Viren spielt auch die Luftfeuchte im Raum eine Rolle. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Viren, die das Atmungssystem befallen, bei einer relativ geringen relativen Luftfeuchte von 40 bis 60% die Übertragungsrate sinkt. Es liegt nahe, dass das auch beim aktuellen CORONA-Virus CoV-2 der Fall ist. Bei noch geringerer Luftfeuchtigkeit werden die virenbelasteten Aerosoltröpfchen durch Verdunstung kleiner und können länger in der Raumluft schweben. Höhere Luftfeuchtigkeit führt dazu, dass die Tröpfchen besser an Flächen haften und dort längere Zeit aktiv bleiben können. Bei RLT-Anlagen mit Feuchteregelung (Be- oder Entfeuchtung) sollte daher wie folgt vorgegangen werden:

  • bei Anlagen ohne Befeuchtung sollten die Luftwechselraten in Abhängigkeit der Personenbelegung eingestellt werden
  • bei Anlagen mit Entfeuchtungsfunktion sollte der oben genannte Bereich der relativen Luftfeuchte gesichert werden
  • bei Anlagen ohne Entfeuchtung kann im jetzigen Sommerbetrieb die relative Luftfeuchte mit Hilfe der Außenluftrate reguliert werden

 

Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der Verbände BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband zum Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie vom 24.04.2020, Version 2

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