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zur Hygiene-Erstinspektion

Hygiene-Erstinspektion ist Pflicht!

Im Zuge der Abnahme (DIN EN 12599) bei RLT-Anlagen und -geräten ist eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6022 durchzuführen. Dabei steht die Kontrolle der Einhaltung von Planung, Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage gemäß den Anforderungen der VDI 6022 im Vordergrund. Zusätzlich erfolgt eine Beurteilung der Anlagenhygiene mittels mikrobiologischer Wasser-, Oberflächen- und Luftbeprobungen.
Die Hygiene-Erstinspektion kann als Baustein für eine Gefährdungsbeurteilung verwendet werden.

Luft ist unser Leben.

Wer? Wie? Was?

Wieso? Weshalb?
Warum?

Unzählige Fragen: Wer ist überhaupt für die Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion verantwortlich? Darf man so etwas selbst machen? Wie kann ich als Errichter zu einer reibungslosen Inspektion beitragen? Bei Felderer beantworten wir Ihnen alle Fragen und bieten für jede Situation die passende Lösung.

WER FÜHRT EINE HYGIENE-ERSTINSPEKTION DURCH?

Die Hygiene-Erstinspektion wird von Fachpersonal, qualifiziert mindestens gemäß VDI-MT 6022 Blatt 2 Kategorie A, durchgeführt.
Es wird empfohlen, auch Planung, Herstellung und Errichtung einer RLT-Anlage durch VDI 6022 Kategorie A geschultes Fachpersonal zu begleiten.

BIN ICH ALS ERRICHTER FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VERANTWORTLICH?

Sie tragen als Errichter entsprechend VDI 6022-Blattt 1 (01-2018), Tabelle 6 eine Mitverantwortung zur erfolgreichen Durchführung der Hygiene-Erstinspektion. Damit kann der Errichter schlussendlich nachweisen, dass die Anlage hygienegerecht entsprechend dem Regelwerk VDI 6022 errichtet wurde.

WIE KANN ICH ALS ERRICHTER ZU EINER REIBUNGSLOSEN ERSTINSPEKTION BEITRAGEN?

Die notwendigen Arbeiten und Zuständigkeiten von Errichtern sollten in den Verträgen mit den Bauherren festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, so gibt die VDI 6022 direkte Empfehlungen für die Zuständigkeiten.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Whitepaper.