Neueinbau von stationären RLT-Anlagen jetzt auch förderfähig

07.10.21 | Feed, Hersteller & Lieferanten

In einer Pressemitteilung vom 10.06.2021 gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt, dass mit Wirkung zum 11. Juni 2021 das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den erstmaligen Einbau (Neueinbau) von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet wird.

Frischluftzufuhr als entscheidende Komponente im Hygienekonzept für Schulen und Kitas

Frische Luft fördert Konzentration und Wohlbefinden. Darum sollte in geschlossenen Räumen stets auf eine ausreichende Luftzufuhr geachtet werden. Zudem verringert ein regelmäßiger Luftaustausch das Infektionsrisiko mit Viren wie dem Coronavirus SARS-CoV-2. Jedoch reicht manuelles Lüften aus baulichen Gründen in vielen Räumlichkeiten oft nicht aus, um die Personen im Raum wirksam vor einer möglichen Infektion zu schützen. Lüftungsgeräte wie zum Beispiel von Airflow sorgen für eine bedarfsgerechte Lüftung, ohne dass Fenster geöffnet werden müssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren sowie deren öffentlichen und privaten Träger.

  • Kindertageseinrichtungen
  • Horte
  • Kindertagespflegestellen
  • allgemeinbildende Schulen

Was wird gefördert?

Es werden stationäre RLT-Neuanlagen gefördert, die

  • im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
  • im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.

Weitere Informationen finden Sie im technischen Merkblatt zur Förderrichtlinie.

Welche Kosten sind förderfähig?

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.

Eine Antragstellung ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Anträge auf Förderung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 können nur bis einschließlich 30. November 2021 gestellt werden.

Woher kommen die Informationen?

Die Quelle der Informationen zur Förderung stammen von der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html
Hier finden Sie auch weitere umfangreiche Informationen zur Förderung von RLT-Anlagen.

Informationen zu Airflow Lüftungsgeräte finden Sie hier.

Bei redaktionellen Rückfragen ist Ihre Ansprechpartnerin:

Simone Steinfartz
Telefon 02226 9205-32
Telefax 02226 9205-12
simone.steinfartz@airflow.de

Dieser Beitrag erschien zuerst hier.