Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

16.01.23 | Feed, Hersteller & Lieferanten

Die zweite Reformstufe des BEG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Das übergeordnete Ziel dieser Reform bleibt die Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045. Auch für den Bereich der Lüftungstechnik gibt es Änderungen, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Die energetische Sanierung von Gebäuden und der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung sind wichtige Schritte, um die Energiekosten für den Gebäudebetrieb zu senken und gleichzeitig die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) soll Bauherren und Investoren zu diesen Schritten motivieren.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die zweite Reformstufe des BEG in Kraft. Übergeordnetes Ziel dieser Reform bleibt die Klimaneutralität des Gebäudebestandes bis 2045. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 ein zentrales Politikinstrument, das entsprechende Anreize im Markt setzt.

Mit der zweiten Reformstufe wird der Zugang zur BEG weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms wird nochmals gesteigert, um möglichst viele Antragsteller fördern zu können.

Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von der Reform betroffen.

Auch für den Bereich der Lüftungstechnik gibt es Änderungen, die wir im folgenden Dokument für Sie zusammengefasst haben:

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Aus Platzgründen können wir an dieser Stelle nur die wichtigsten Punkte erwähnen, die Richtlinien für die drei Teilprogramme der BEG finden Sie im Wortlaut hier:

energiewechsel.de – BMWK Richtlinien

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