Taschenfilter: Metall- oder Kunststoffrahmen?

13.09.17 | Produkte

Hat die Wahl einen Einfluss auf die Filterqualität?

Nein. Das Rahmenmaterial hat keinen Einfluss auf die Leistung des Taschenfilters.

Gibt es Entsorgungsvorschriften?

Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ab 2006 (Novellierung ab 2012) ist es nicht mehr möglich, Abfälle mit hohem Heizwert (> 6.000 KJ/kg) zu einfach zu deponieren. Daher besteht für sämtliche Luftfilter eine Entsorgungspflicht über thermische Behandlungsanlagen: Die Filter müssen in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Seitdem ist die Anwesenheit eines Metallrahmens unwichtig. Im Gegenteil: Durch die Zunahme der Wiederverwertung von Abfällen besteht häufig ein Abfallmangel, so dass bestehende Verbrennungskapazitäten nicht mehr gefüllt werden können und zunehmend auch Substanzen mit geringerem Heizwert verbrannt werden.

Gibt es Einschränkungen bei der Verbrennung von Filtern?

Einzige Einschränkung bei der Abfallverbrennung sind die Inhaltsstoffe der eingelagerten Stäube. Wurden besonders schädliche Stäube abgeschieden, was in Einzelfällen zum Beispiel bei Prozessluft vorkommen kann, kann es zu einer Deklarierung als „besonders überwachungspflichtig, Abfallschlüssel 150202“ kommen. Für diesen Fall steigen nicht nur die Entsorgungskosten erheblich an, sondern ein Teil der Verbrennungsanlagen, welche lediglich eine Zulassung zur Siedlungsabfallverbrennung besitzen, dürfen derartige Substanzen nicht annehmen.

Große Filtermengen sollten über ein qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen entsorgt werden. In der Regel werden Taschenfilter dann nahezu ausnahmslos als „überwachungspflichtiger Abfall (Abfallschlüssel 150 203)” in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt. Das verwendete Rahmenmaterial ist dabei völlig unerheblich.